Der Hohensteiner CDU-Vorsitzende Sebastian Reischmann erklärte dazu: “Um den Arbeitnehmern zumindest anteilig ihre Fahrtkosten, die Ihnen durch den Weg zur Arbeit entstehen nicht auch noch zu besteuern, ist die Pendlerpauschale das richtige Instrument. Im Gegensatz zu Unternehmern haben Arbeitnehmer darüber hinaus im Prinzip keine signifikanten Möglichkeiten, Kosten von der Steuer abzusetzen. Um die horrenden Preissteigerungen an den Zapfsäulen auszugleichen ist eine Erhöhung des Kilometersatzes auf 0,40€ angemessen. Faktisch beträgt die Pendlerpauschale derzeit nur 15 Cent pro gefahrenem Kilometer, was eine grobe Ungerechtigkeit darstellt und auch dem Grundgesetz widerspricht. Die Pendlerpauschale ist - anders als oft behauptet wird - keine Subvention, sondern ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der im Steuerrecht durch das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit konkretisiert wird. Sie ist daher keine politische Wohltat und entzieht sich zumindest grundsätzlich dem politischen Eingriff. Aus dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit folgt, dass in subjektiver und objektiver Hinsicht nur das Nettoeinkommen besteuert werden darf (subjektives und objektives Nettoprinzip).”

Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.12.2008 auch nochmal bestätigt und ausführlich begründet. Die Politik missachtet diese Vorgaben seit Jahren. Durch die aktuelle Regelung ist es so, dass die von der Verfassung verlangten Anforderungen in keiner Weise erfüllt werden, da aktuell nur die Entfernungskilometer geltend gemacht werden dürfen und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer.

“50% der Fahrtkosten von Arbeitnehmern, die sie aufzuwenden haben, um ihr Erwerbseinkommen zu erzielen, werden also verfassungswidrigerweise derzeit besteuert. Jeder Unternehmer und auch jeder Student darf übrigens genau aus diesem Grund selbstverständlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer als Kosten ansetzen, da man ja sonst nicht den Gewinn z.B. eines Unternehmers/Unternehmens besteuern würde, sondern den Umsatz!”, erklärte Reischmann.

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