1. Neufestlegung der Zahl und/oder der Aufgabenbereiche der Ausschüsse sowie

Neufestsetzung der Zahl der Mitglieder der Ausschüsse

 

§ 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:

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§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

 

(1)       Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

     1. Haupt- und Finanzausschuss

     2.  Wirtschaftsausschuss mit den Aufgabenbereichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Bauen, Verkehr, Energie und Digitale Infrastruktur

     3.  Sozialausschuss mit den Aufgabenbereichen Soziales, Sport, Feuerwehren, Familie, Gesundheit, Tourismus und Kultur.

 

(2)       Die Ausschüsse haben je sieben Mitglieder. Die Gemeindevertretung kann den Ausschüssen bestimmte oder bestimmte Arten von Angelegenheiten gemäß §§ 50 Abs. 1, 62 Abs. 1 HGO widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen.

      Die Gemeindevertretung kann die Beschlussfassung in diesen Angelegenheiten jederzeit wieder an sich ziehen. § 51 HGO bleibt unberührt. § 1 Abs. 4 gilt entsprechend.

 

 

2. Neufestsetzung der Zahl der Beigeordneten

 

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Gemeindevorstand

(1)   Der Gemeindevorstand besteht aus dem/der hauptamtlichen Bürgermeister(in) und den Beigeordneten.

 

(2)   Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs. Es werden keine Stellen hauptamtlich verwaltet.

 

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