Die Genehmigungsverfügung des Landrats als Aufsichtsbehördeörde für die Gemeinde Hohenstein macht nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Gemeindevertretung Christian Stettler einmal mehr deutlich, dass die Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde Hohenstein als angespannt zu bezeichnen ist. „Zusätzlich zu dem auf Luftschlössern aufgebauten Haushalt macht der Bürgermeister erneut handwerkliche Fehler. In der Haushaltsaufstellung zum Haushalt 2017 wurden Fehler dank der CDU im Vorfeld korrigiert. So vergaß der Bürgermeister u.a. einfach mal 115.000 Euro", erinnert Stettler. In diesem Jahr wurde das Haushaltssicherungskonzept nicht wie vorgeschrieben in einem separaten Beschluss der Gemeindevertretung beschlossen. Auch der Gemeindevertretungsvorsitzende Horst Enders ließ hier zum wiederholten Mal den Willen vermissen, der Gemeindevertretung zu ihren Rechten zu verhelfen.
Die Aufsichtsbehörde kommt aufgrund der Haushaltszahlen zu dem Ergebnis, dass die Gefahr des Substanzverlustes am gemeindlichen Vermögen als Folge zu geringer Instandhaltungsmaßnahmen bestehe und im investiven Bereich ein Modernisierungsstau bestehen könnte. Dies decke sich mit den Eindrücken vor Ort, da praktisch kaum Unterhaltungsmaßnahmen an Hochbauten, Straßen, Wegen und Plätzen durchgeführt werden.
Im Produktbereich Bestattung prognostiziert die Aufsichtsbehörde der tatsächliche Kostendeckungsgrad werde weit niedriger ausfallen. Wie schon in den Haushaltsberatungen von der CDU-Fraktion kritisiert, sind durch die Einrichtung eines Ruheforsts Nutzungsgebühren von 75.000 Euro veranschlagt. So bescheinigt die Aufsicht dem Bürgermeister folgendes: „Bezüglich der Veranschlagung im Haushalt fällt auf, dass sich durch die geplanten Maßnahmen die Erträge aus Leistungsentgelten gegenüber den Vorjahren verdoppeln (von durchschnittlich rd. 75.000 Euro auf 165.000 Euro), jedoch keine erhöhten Aufwendungen ausgewiesen werden."
Und weiter: „Das im Haushalt 2018 dargestellte außergewöhnliche Ergebnis im Produkt Bestattungswesen mit einem Kostendeckungsgrad von 89% wird daher nicht in diesem Maße zu realisieren sein…“
„Damit wird deutlich, dass sich der Bürgermeister Luftschlösser baut, die schneller zerplatzen, als es ihm lieb sein kann. Mittlerweile sind über drei Monate ins Land gegangen und die Einnahmen durch den Ruheforst sind noch in weiter Ferne“, sieht Stettler sich in seinen damaligen Bedenken bestätigt. Die für das Gesamtjahr kalkulierten Einnahmen werden damit schon heute absehbar nicht mehr erzielt werden können.

„Es müsse nun endlich auch um Einsparungen gehen und nicht darum Parteifreunde auf neu geschaffene, gut dotierte Beamtenstellen zu setzten“, erinnert Stettler.
Als Konsolidierungsmaßnahmen würden u. a. – so die Aufsicht – Einsparungen bei den Personalaufwendungen notwendig. Die Aufsichtsbehörde empfehle seit Jahren eine zeitlich begrenzte Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre, gegen die sich der Bürgermeister vehement wehrt. Dies macht nach Auffassung der CDU-Fraktion deutlich, dass er an einer soliden Haushaltsführung nicht interessiert ist und Symbolpolitik betreibt statt die Probleme im Kern anzupacken.
Nach der zu erwartenden neuen Gesetzeslage sei nach den Ausführungen der Aufsicht 2018 eine Rückführung der Kassenkredite in Millionenhöhe notwendig. In diesem Zusammenhang ist das von der CDU geführten Landesregierung initiierte Programm der “HESSENKASSE“ ein Glücksfall für die Gemeinde Hohenstein.
Im Zuge der bevorstehenden Bürgermeisterwahl im Herbst verspreche Bürgermeister Daniel Bauer das Blaue vom Himmel. Im Kindergartenbereich mussten kurzfristig Aufwendungen in Millionenhöhe genehmigt werden - Vorlagen hierzu gibt es seit der Beschlussfassung im Spätsommer 2017 bisher immer noch keine. Im Feuerwehrbereich verspricht der Bürgermeister auf Jahreshauptversammlungen einiger Wehren neue Feuerwehrgerätehäuser.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion würden alle Versprechungen des Bürgermeisters nach der Bürgermeisterwahl.
Die CDU-Fraktion ist nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden Christian Stettler bereit, parteiübergreifend ein Sanierungskonzept zu entwickeln, das den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Umständen Rechnung trage.

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