Die Personalkosten der Gemeinde Hohenstein sind auf das unabweisbare Maß zu begrenzen. Entsprechend der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 wird der Gemeindevorstand angewiesen für die nächsten 15 Monate keine Stellen zu besetzen und keine Beförderungen vorzunehmen. Über notwendige Ausnahmen hiervon entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag des Gemeindevorstands.

 

Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, Personal- und Sachaufwendungen je erbrachter Dienstleistung für Weisungs- und Pflichtaufgaben zu ermitteln, die nicht über vollständig kostendeckende Gebühren finanziert werden. Soweit möglich sind diese Aufwendungen mit denen umliegender Gemeinden mit ähnlichen strukturellen Voraussetzungen zu vergleichen. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung bis spätestens 31.03.2017 vorzulegen.

 

Begründung:

Die Personalkosten liegen, nach unserer noch nicht abgeschlossener Recherche über denen, vergleichbarer kreisangehöriger Landgemeinden. In diesem Bereich sind langfristig Einsparungen notwendig, damit die Gemeinde ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge und der Daseinsfürsorge auch weiterhin erfüllen kann.

 

Um Möglichkeiten für eine effektivere Verwaltung aufzuzeigen und eine Vergleichsbasis zu schaffen, soll ermittelt werden, welchen Aufwand die Gemeindeverwaltung zur Erfüllung der Weisungs- und Pflichtaufgaben je einzelner Verwaltungstätigkeit betreibt. Die Erkenntnisse daraus können sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die gemeindlichen Gremien in den Beratungen zum Haushalt 2018 einfließen lassen. Um bis dahin durch Einstellungen und Beförderungen keine nicht bis kaum zu ändernden Fakten zu schaffen, sind selbige solange auf was unbedingt nötige Maß zu beschränken.

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